Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Wir, das Jagdhaus Im Kühl, als  Homepagebetreiber sind bemüht, unsere Homepage in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: 

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) 


Website 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.jagdhaus-kühl.de. 


Letzte Aktualisierung der Website 

Diese Website wurde zuletzt am 01.08.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet. 


Feedback und Kontaktangaben 

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter: 

Mail: info@jagdhaus-kuehl.de 

Tel: +49 2371 41388 


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Nach aktuell geltender Rechtslage sind wir aufgrund der vorgegebenen Parameter nicht 

verpflichtet, unsere Homepage in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetz des Landes 

Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung 

(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Barrierefreie-

Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) zu bringen. Dennoch wollen wir freiwillig bemüht sein, einen möglichst hohen Grad an Barrierefreiheit zu gewährleisten.  Unsere Homepage ist daher (aktuell) nicht vollständig mit den geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.


Im Einzelnen: 


Unverhältnismäßige Belastung 

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer 

unverhältnismäßigen Belastung führen würde: 

Nicht barrierefreie Inhalte: Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere unsere Speisekarten, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der Vielzahl individueller Angaben und Schriftgrößen bzw. arten und des manuellen Erstellungsprozesses können die Karten derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden. 


Begründung der Unverhältnismäßigkeit 

Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Speisekarten würde einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die Barrierefreiheit der Homepage schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig barrierefreundlicher zu gestalten. 

 


Farbliche Gestaltung / Kontraste: 

Die farbliche Gestaltung unserer Homepage folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den 

Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen. 

Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts als Restaurant darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter. 



Evaluationsmethode 

Selbsteinschätzung durch Dritte 


Durchsetzungsverfahren 

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.


Diese erreichen Sie unter: 

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen 

Fürstenwall 25 

40219 Düsseldorf 

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de 


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt. 


Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2025 überprüft. 

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

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