Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, das Jagdhaus Im Kühl, als Homepagebetreiber sind bemüht, unsere Homepage in Einklang
mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende
Rechtsvorschriften:
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.jagdhaus-kühl.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 01.08.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder
haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns
unter:
Mail: info@jagdhaus-kuehl.de
Tel: +49 2371 41388
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nach aktuell geltender Rechtslage sind wir aufgrund der vorgegebenen Parameter nicht
verpflichtet, unsere Homepage in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
(Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Barrierefreie-
Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW) zu bringen. Dennoch wollen
wir freiwillig bemüht sein, einen möglichst hohen Grad an Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Unsere Homepage ist daher (aktuell) nicht vollständig mit den geltenden Vorschriften zur
Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer
unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Nicht barrierefreie Inhalte:
Einige Inhalte auf dieser Website sind aktuell nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft
insbesondere unsere Speisekarten, die manuell erstellt und formatiert werden. Aufgrund der
Vielzahl individueller Angaben und Schriftgrößen bzw. arten und des manuellen
Erstellungsprozesses können die Karten derzeit nicht durchgängig in einer für alle assistiven
Technologien optimal lesbaren und semantisch korrekten Form dargestellt werden.
Begründung der Unverhältnismäßigkeit
Die vollständige Überarbeitung aller manuell gepflegten Speisekarten würde einen erheblichen
personellen und zeitlichen Aufwand erfordern, der im Verhältnis zum Nutzen eine
unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 4 BITV 2.0 darstellt. Wir sind bestrebt, die
Barrierefreiheit der Homepage schrittweise zu verbessern und die manuelle Erstellung künftig
barrierefreundlicher zu gestalten.
Farbliche Gestaltung / Kontraste:
Die farbliche Gestaltung unserer Homepage folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI).
Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den
Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts als Restaurant darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch Dritte
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung
unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle
wenden.
Diese erreichen Sie unter:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2025 überprüft.